
Neue DASK-Regeln beim Immobilienverkauf in der Türkei
Ab dem 5. September 2026 ändern sich in der Türkei die Regeln für die obligatorische Erdbebenversicherung DASK.
Beim Verkauf einer Immobilie gilt:
Die bestehende DASK-Police des Verkäufers geht nicht auf den Käufer über. Die bestehende Police endet mit dem Datum der Eintragung des Eigentümerwechsels im Tapu. Der Käufer muss eine neue DASK-Police auf seinen eigenen Namen abschließen. Bei der Eigentumsübertragung wird geprüft, ob für den neuen Eigentümer eine gültige DASK-Police besteht. Der Verkäufer kann die Prämie für den nicht genutzten Zeitraum zurückfordern, indem er einen Antrag bei der Versicherung stellt. Wichtig
Die 15-Tage-Frist gilt für Eigentümerwechsel außerhalb eines Verkaufs, zum Beispiel bei einer Erbschaft. In diesen Fällen bleibt die bestehende DASK-Police bestehen und geht auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer muss die Versicherung innerhalb von 15 Tagen über den Eigentümerwechsel informieren. Die Versicherung bzw. Agentur muss anschließend innerhalb von 24 Stunden den entsprechenden Nachtrag ausstellen.
Praktisch bedeutet das: Wer nach dem 5. September 2026 eine Immobilie kauft, kann die DASK-Police des vorherigen Eigentümers nicht übernehmen. Eine neue DASK-Police auf den Namen des Käufers ist erforderlich.
Quelle: SEDDK / Türkisches Amtsblatt, Änderung vom 21. August 2026.





