
Türkei Ändert Regeln für Fahrzeuge mit Ausländischem Kennzeichen
Die Türkei hat die Vorschriften für die Nutzung von vorübergehend eingeführten Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen aktualisiert.
Ehepartner, Eltern und Kinder des Fahrzeughalters, die ebenfalls ihren Wohnsitz außerhalb der Türkei haben, dürfen das Fahrzeug nun auch ohne den Halter im Fahrzeug fahren. Voraussetzung ist, dass sich der Fahrzeughalter weiterhin in der Türkei aufhält.
Verlässt der Halter die Türkei, darf das Fahrzeug von niemandem benutzt werden.
Andere ausländische Personen dürfen das Fahrzeug weiterhin nur fahren, wenn sich der Fahrzeughalter im Fahrzeug befindet.
#Türkei #Auto #AusländischesKennzeichen #Verkehr #Reisen #Touristen #Zoll #Fahrzeug #Regeln #Nachrichten





