Türkische Migrationsbehörde erläutert aktuelle Regeln für Aufenthaltserlaubnisse
GaziPortal

Türkische Migrationsbehörde erläutert aktuelle Regeln für Aufenthaltserlaubnisse

📅 25. Juni 2026📰 GaziPortal

Nach einem offiziellen Treffen zwischen der türkischen Migrationsbehörde und Vertretern der Branche wurden neue Erläuterungen zu den aktuellen Regelungen für Aufenthaltserlaubnisse veröffentlicht.

Den veröffentlichten Informationen zufolge können Anträge nun wieder in den zuvor geschlossenen Stadtteilen Mahmutlar, Avsallar, Kestel und Kargıcak eingereicht werden. Jeder Antrag wird weiterhin individuell geprüft, die endgültige Entscheidung trifft die Migrationsbehörde.

Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von Immobilienbesitz (TAPU)

Für eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Immobilienbesitz gilt weiterhin ein Mindestwert der Immobilie von 200.000 US-Dollar.

Wurde das TAPU vor dem 15. Januar 2025 ausgestellt, kann eine neue Immobilienbewertung vorgenommen werden. Ergibt diese einen Wert von mindestens 200.000 US-Dollar, kann der Antrag berücksichtigt werden.

Für Immobilien, deren TAPU nach dem 15. Januar 2025 ausgestellt wurde, muss der erforderliche Wert bereits im offiziellen Dokument eingetragen sein.

Eigentümer von Immobilien mit einem niedrigeren Wert können dennoch eine touristische Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des Eigentums beantragen, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Touristische Aufenthaltserlaubnis

Eine erstmalige touristische Aufenthaltserlaubnis, die auf einem Mietvertrag oder Immobilienbesitz basiert, wird in der Regel für bis zu sechs Monate erteilt. Anschließend kann eine Verlängerung nach den geltenden Vorschriften beantragt werden.

Einkommensnachweis

Für neue Anträge und Verlängerungen muss ein offizielles Einkommen in Höhe von mindestens dem 1,5-fachen des türkischen Mindestlohns pro Antragsteller nachgewiesen werden.

Auch Rentner können eine touristische Aufenthaltserlaubnis beantragen. Reicht die Rente nicht aus, kann die Differenz durch Guthaben auf einem türkischen Bankkonto nachgewiesen werden.

Ausführliche schriftliche Regelungen und weitere offizielle Erläuterungen sollen von der türkischen Migrationsbehörde in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.

Weitere Nachrichten

Verwandte Themen

Alle Nachrichten